Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts, gestern
hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren darüber beraten, ob
CETA von der Bundesregierung "vorläufig angewendet" werden darf. Uns
stimmt hoffnungsvoll, dass sich das Verfassungsgericht für die noch
anstehende Hauptsache der Klagen gegen CETA Zeit nehmen will, um zu
klären, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ebenfalls begrüßen wir,
dass die Richterinnen und Richter eine dauerhafte "vorläufige Anwendung" von CETA verboten haben. Trotzdem
- und das ist für uns enttäuschend - erlaubt Karlsruhe der
Bundesregierung, CETA und dessen "vorläufiger Anwendung" unter
bestimmten Auflagen zuzustimmen. Mit diesen Auflagen teilt das
Bundesverfassungsgericht zwar viele unserer Bedenken, doch vorerst
konnten wir das Abkommen über diesen Klageweg noch nicht stoppen. Wir
müssen also auf allen Ebenen weiterkämpfen, um das Abkommen ganz zu Fall
zu bringen. Bei einer dieser Aktionen können Sie ganz konkret mitmachen: In Schleswig-Holstein gibt es eine Volksinitiative gegen CETA. Unser
Ziel: Mit direkter Demokratie wird die Landesregierung gezwungen, das
Abkommen im Bundesrat abzulehnen. Im ersten Schritt müssen 20.000 Unterschriften
gesammelt werden, damit sich der Landtag mit der Initiative befassen
muss. Lehnt er sie ab, können 80.000 BürgerInnen eine Volksabstimmung
beantragen. Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Volksinitiative mit einer der drei folgenden Möglichkeiten: |